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Beiträge für 'Begriffe'
Bezeichnet im Allgemeinen einen Ratenkredit. Die Bezeichnung Sofortkredit weist darauf hin, dass dieser Kredit schnell und unkompliziert dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt wird. Dem Kreditnehmer entstehen bei der Kreditbeantragung und Kreditbearbeitung keine langen Wartezeiten. Meist bekommt der Kreditnehmer das Geld innerhalb weniger Tage auf sein Auszahlungskonto überwiesen oder bar ausgezahlt.
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Ein Formular, in dem eine Person über ihre eigenen Vermögens- verhältnisse und finanzielle Situation Auskunft gibt. Die Selbstauskunft wird von der betreffenden Person bzw. Personen selbst ausgefüllt. Die Selbstauskunft ist Bestandteil der meisten Kreditanträge und dient als Grundlage für die Analyse der Kreditwürdigkeit des Kreditantragstellers. In manchen Fällen sind für die durch die Person gemachten Angaben Nachweise zu erbringen (z.B. Verdienstbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide ,Kontoauszüge).
Die Mitgliedsunternehmen (Banken, Kreditinstitute bzw. kreditgebende Unternehmen) der SCHUFA melden an die SCHUFA Zentrale verschiedene Geschäftstransaktionen (z.B. Eröffnung und Schließung von Girokonten, Ausgabe von Kreditkarten, Vergabe von Krediten oder auch Übernahme von Bürgschaften). Bei einer Kreditvergabe werden z.B. Kredithöhe, der Zinssatz, die Laufzeit, bei einer Girokontoeröffnung die Eröffnung und die Höhe eines möglichen Dispositionskredites gemeldet. An die SCHUFA werden jedoch nicht nur Geschäftstransaktionen im Allgemeinen gemeldet, sondern auch Negativvorkommnisse, wie z.B. Kündigungen wegen Ratenverzugs, Mahnbescheide, Scheckrückgaben, Zahlungsverzuge oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Voraussetzung für die Abfrage bzw. Meldung der Kundendaten an die SCHUFA ist die SCHUFA-Klausel. Mit ihrer Unterzeichnung im Kreditvertrag stimmt der Kreditnehmer der Weiterleitung seiner Daten zu. Die SCHUFA-Klausel ist wichtiger Bestandteil des Kreditvertrages, ohne Zustimmung zu dieser Klausel ist bei den meisten Kreditinstituten keine Kreditvergabe möglich.
Ein Kreditnehmer kann sich durch die Vereinbarung einer Restschuldversicherung beim Abschluss seines Kreditvertrages gegen unvorhersehbare zukünftige Ereignisse absichern. So kann sich der Kreditnehmer mit einer Restschuldversicherung gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder auch Todesfall versichern. Falls der Versicherungsfall eintritt, übernimmt die Restschuldversicherung die Tilgung des Kredites.
Ratenkredit bezeichnet einen Kredit für eine Privatperson, der in vertraglich vereinbarten, monatlichen Kreditraten zurückbezahlt wird. Dabei ist sowohl der Kreditbetrag als auch die Kreditlaufzeit fest vorgegeben. Ratenkredite werden auch als Verbraucher- oder Konsumentenkredite bezeichnet. Ratenkredite sind nicht an spezielle Investitionen gebunden, normalerweise dienen sie zur Finanzierung von Güter und Dienstleistungen des alltäglichen privaten Bedarfs wie z.B. Möbel, Urlaubsreisen, Küchen.
Unter Privatkredit versteht man einen Kredit, der von Privat zu Privat vergeben wird. Solche Privatkredite kommen oft innerhalb der Familie vor und man spricht in diesem Fall auch von Familien- oder Verwandtendarlehen. Mittlerweile gibt es immer mehr Kreditanbieter, die private Kredite von Privat zu Privat vermitteln. Solche online Kreditmarktplätze bringen Kreditsuchende und private Anleger zusammen.
Die Preisabgabenverordnung (PangV) ist eine gesetzliche Regelung, die Kreditinstitute/Banken verpflichtet, in sämtlichen Kreditangeboten alle maßgeblichen Preise und Kosten anzugeben, um dadurch dem Kunden einen Preisvergleich zu ermöglichen. So regelt die Preisabgabenverordnung, wann und wie ein Kreditinstitut/Bank seine Preise anzugeben hat und welche einzelnen Bestandteile in den Gesamtpreis einzurechnen sind. Daher wird in allen Kreditangeboten auch der Effektivzinssatz genannt.
Der Nominalzins ist der vertraglich vereinbarte Zinssatz, anhand dessen die anfallenden Zinsen für den überlassenen Kredit berechnet werden. Beim Nominalzins werden die Zahlungsmodalitäten und weiteren Kosten (wie z.B. Bearbeitungsgebühren) nicht berücksichtigt.
Der Nennbetrag setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: Nettokreditbetrag, Bearbeitungsgebühr und Kosten für eine mögliche Restschuldversicherung. Zinsen sind im Nennbetrag nicht enthalten. Addiert man zum Nennbetrag noch die zu zahlenden Zinsen für den Kredit hinzu, so erhält man den Gesamtbetrag des Kredites.
