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Kapitaldienstfähigkeit
Von der Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers spricht man (i.d.R.), wenn dieser in der Lage ist, die zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen (Kapitaldienst) aus seinen laufenden Einkünften zu tätigen. Vor jeder Kreditvergabe wird die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers anhand verschiedener Kriterien geprüft (einige Beispiele): Beschäftigungsverhältnis, Einnahmen/Ausgaben, frei verfügbares Einkommen.
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