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Kreditabsicherung


Durch den Abschluss einer Versicherung - auch Restschuldversicherung genannt - kann sich der Kreditnehmer gegen folgende unvorhergesehene Ereignisse absichern: Todesfall, Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Beim Eintritt eines Versicherungsfalls übernimmt dann die Versicherung die Rückzahlung des Kredites.



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