Kreditbürgschaft
In der Kreditbürgschaft verpflichtet sich ein Bürge gegenüber dem Kreditgeber, für die Rückzahlung des Kredits eines Dritten (Schuldner) einzustehen.
In der Kreditbürgschaft verpflichtet sich ein Bürge gegenüber dem Kreditgeber, für die Rückzahlung des Kredits eines Dritten (Schuldner) einzustehen.