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Kreditvertrag
Eine schriftliche Vereinbarung über die Gewährung eines Kredites. Im Kreditvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer geregelt. Die wichtigsten Inhalte des Kreditvertrages sind: Kredithöhe, Kreditkosten, Zinsen, Kündigungsfristen oder auch Sicherheiten. Erst mit der Unterschrift der beiden Vertragsparteien ist der Kreditvertrag gültig. Meist akzeptiert der Kreditnehmer mit der Unterzeichnung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des kreditgewährenden Kredit- oder Bankinstitutes.
