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Wer viele Jahre in einem eigenen Einfamilienhaus wohnte, hat eine große emotionale Bindung zu dieser Immobilie und möchte diese im Alter verständlicherweise nur ungern verkaufen. Wird im Alter das Geld knapp, bieten einige Banken eine gute Lösung ein, eine so genannte Immobilienrente.
Das funktioniert in der Regel relativ einfach, denn diesmal bezahlt die Bank dem Hauseigentümer einen monatlichen Betrag. Dieser Kredit muss bis zum Lebensende des Kreditnehmers nicht zurückgezahlt werden, dass unterscheidet ihn von einem normalen Kredit.
Der Hausbesitzer erhält von der Bank ein lebenslanges Wohnrecht und der Kredit läuft bis zu seinem Lebensende. Danach können zum Beispiel die Angehörigen als Erben die bis dahin aufgelaufene Kreditsumme tilgen oder die Immobilie wird verkauft und damit der Kredit getilgt, eventuell bleibt dabei für die Erben sogar noch ein Restwert übrig.
Diese umgekehrte Hypothek wird in den USA „reverse mortgage“ genannt und ist dort unter Senioren sehr beliebt und verbreitet und ein wichtiger Bestandteil zur Finanzierung im Ruhestand. In Deutschland ist dieses Bankprodukt neu, deswegen bieten erst wenige Banken hierzulande diese Immobilienrente an. Öffentliche Förderbanken, wie zum Beispiel die Investitionsbank Schleswig-Holstein, sind hier gut im Geschäft.
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Verbotene Bank-Gebühren
Die Stiftung Warentest stellte in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest” fest, dass nicht jeder Preis, der im Preisverzeichnis einer Bank steht, auch rechtens ist. Es gibt zahlreiche Gebühren, welche Verbraucher nicht zahlen müssen:
Das Forward-Darlehen
Die englischen Begriffe werden heute immer wichtiger auch in unserer Sprache. Dabei ist oft die Rede von einem Forward-Darlehen, was im Grunde aber nichts anderes bedeutet, als ein Voraus-Darlehen. Was genau ist darunter jedoch zu verstehen?
Verlust der Kreditkarte - was tun?
Ihre Kreditkarte gestohlen oder ist diese nicht mehr auffindbar, sollten Sie das Kreditinstitut informieren und Ihre Karte sofort sperren lassen. Bis zur Anzeige haftet der Karteninhaber in der Regel mit 50 € je Karte, außer wenn grob fahrlässige Verletzungen der Verpflichtungen des Karteninhabers vorliegen (Aufbewahrungspflicht, Geheimhaltung der Geheimzahl, unverzügliche Benachrichtigung des Verlustes usw.). Ab der Verlustanzeige muss der Karteninhaber für missbräuchliche Verfügungen nicht mehr einstehen.
Gebühren einer Kreditkarte
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