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Verlust der Kreditkarte
Wird mit einer gestohlenen Kreditkarte am Geldautomaten Geld abgehoben, kann sich die Bank gegenüber dem Karteninhaber darauf berufen, dass er seine Kreditkarte nicht mit der nötigen Sorgfalt aufbewahrt und auch nicht genügend dafür Sorge getragen hat, dass kein unbefugter Dritter Kenntnis über die Geheimzahl erhält.
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Verlust der Kreditkarte - was tun?
Ihre Kreditkarte gestohlen oder ist diese nicht mehr auffindbar, sollten Sie das Kreditinstitut informieren und Ihre Karte sofort sperren lassen. Bis zur Anzeige haftet der Karteninhaber in der Regel mit 50 € je Karte, außer wenn grob fahrlässige Verletzungen der Verpflichtungen des Karteninhabers vorliegen (Aufbewahrungspflicht, Geheimhaltung der Geheimzahl, unverzügliche Benachrichtigung des Verlustes usw.). Ab der Verlustanzeige muss der Karteninhaber für missbräuchliche Verfügungen nicht mehr einstehen.
Gebühren einer Kreditkarte
Die Gebühren für eine Kreditkarte und die Kosten der Transaktionen trägt generell der Händler bei dem Eingekauft wird. Der Abschlag ist je nach Branche und Summe der Transaktionen unterschiedlich groß, er wird von den Kreditkartengesellschaften vorgegeben und nennt sich Disagio.
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Kreditkarten
Verschiedene Kreditkartenarten
Das eine Kreditkarte dem Inhaber bis zur Abbuchung von seinem Konto einen kurzen Kredit gewährt, verschaffte der Karte ihren Namen. Sie wird zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen verwendet und ist weltweit einsetzbar.
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